Jugendschutz Testkäufe durch Minderjährige sind ein sensibles Thema. Als Betreiber:in einer Lottostelle sind Sie gesetzlich verpflichtet, regelmäßige Checks durchzuführen. Dort dürfen dann auch Tester:innen unter 18 Jahren eingesetzt werden. Diese treten immer im Tandem mit einer erwachsenen Testperson auf. Diese hält sich durchgängig im Hintergrund auf. Für freiwillige Checks, z.B. in Spielotheken oder Tankstellen, müssen die Tester:innen mindestens 18 Jahre sein. Hier werden dann bevorzugt jugendlich aussehende Personen eingesetzt.
Sollte ein Test Mängel im Jugendschutz offenbaren, wird die Situation noch vor Ort aufgelöst. Dabei geht es in keinster Weise darum, Personal bloßzustellen oder Unternehmen zu schaden. Vielmehr wollen wir möglichst anschaulich die Schwachstellen offenlegen. Die Belehrung vor Ort sorgt für einen maximalen Aha- und Lerneffekt.